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KSA oder die Künstlersozialabgabe
Jeder kennt die Gema vom Hörensagen. Für Musiktitel die man auf öffentlichen Veranstaltungen spielt, muss eine Gemagebühr bezahlt werden.
Die KSA ist eine ähnliche Steuerabgabe für Honorare, die für alle Arbeiten von Künstlern und Publizisten gezahlt werden. Davon wird die KSKV unterstützt, eine spezielle Versicherung für freischaffende Künstler und Publizisten.
Abgabepflichtig sind alle Unternehmen die regelmäßig, d.h. mehr als 3mal pro Jahr Honorare an Künstler und Publizisten bezahlen. Die Höhe der Abgabe wird jedes Jahr neu festgelegt. Zur Zeit liegt sie bei 3,9% des Nettohonorars.
Jedes abgabepflichtige Unternehmen ist verpflichtet, sich selbst bei der KSK zu melden. Es können empfindliche Geldbußen verhängt werden. Formulare und genaue Informationen können Sie der website der KSK entnehmen: www.künstlersozialkasse.de
Ausgenommen sind Privatkunden, die Kunst oder Printprodukte als Endverbraucher für ihr Zuhause erwerben und keinen Gewinn daraus schöpfen wollen.
Diese Zusammenhänge sind sehr anschaulich in folgendem Büchlein erklärt:
Quelle: Künstlersozialversicherung, ISBN: 978-3-938193-37-2, 1.Auflage 2007, copyright ars momentum. Kunstverlag GmbH, Witten 2007, Redaktion: Christoph Kubiciel, Umschlagfoto: Ina Riepe, Grafische Gestaltung: Britta Baumann, Dortmund, Druck: Domröse Druck, Hagen; Quellennachweis: “Künstlersozialversicherung” Bundesministerium für Arbeit und Soziales. www.bmas.bund.de
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